26. Juni 2024
Aufhebung Gebührentarif für die Feuerungskontrolle
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat die Änderung des Gesetzes zur Reinhaltung der Luft (Lufthygienegesetz, LHG; BSG 823.1) beschlossen. Diese Änderung betrifft insbesondere die Liberalisierung des Vollzugs im Bereich der Feuerungsanlagen, die mit Heizöl «Extra leicht» und Gas betrieben werden und eine Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt haben. Der Regierungsrat hat das Inkraftsetzungsdatum dieser Änderung auf den 1. August 2025 festgelegt.