Abstimmung vom 8. März 2026
12.02.2026
Bei der Zustellung der Abstimmungsunterlagen für die eidgenössische Abstimmung vom 8. März 2026 ist es zu einem Versandfehler gekommen.
Einzelne Stimmberechtigte haben die Unterlagen doppelt erhalten. Nach aktuellem Kenntnisstand betrifft dies Personen, deren Nachnamen mit den Buchstaben A, B, C oder D beginnen. Die Gemeindeschreiberei hat interne Abklärungen zur Ursache des Fehlers bei der Erstellung der Stimmrechtsausweise eingeleitet. Das zuständige Regierungsstatthalteramt wurde informiert.
Am Abstimmungssonntag werden die eingegangenen Stimmabgaben systematisch auf allfällige Doppelabgaben überprüft. Eine doppelte Stimmabgabe ist verboten.
Bei Fragen zu Ihrem Stimmmaterial wenden Sie sich bitte an die Gemeindeschreiberei (Telefon 032 356 03 10 oder gmndvrwltngrpndch). Die Gemeindeschreiberei bittet um Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

