Die Baukommission besteht aus 5 Mitgliedern. Das zuständige Mitglied des Gemeinderats steht der Kommission von Amtes wegen vor.
Die Kommission besorgt den Aufgabenbereich nach Massgabe des kantonalen Baurechts und des Baureglements sowie der massgebenden kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung. Sie plant und koordiniert das Instandhalten der gemeindeeigenen Liegenschaften und Anlagen inkl. der Primarschulhausanlage. Im weiteren richten sich die Aufgaben und Kompetenzen nach dem Funktionendiagramm sowie dem Pflichtenheft.