Waldbrand: Massnahmen ab 02.07.2026
02.07.2026
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr gilt in unserer Region ab sofort ein Feuerverbot im Wald sowie innerhalb eines Abstands von 50 Metern zum Waldrand. Das Entfachen von Feuer im Freien in diesem Bereich ist bis auf Widerruf verboten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite des Kantons.

