Dorfmärit

Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

20.08.2026

Öffentliche Planauflage

Geringfügige Änderung des Zonenplanes im Gebiet der Parzelle Nr. 629

Der Gemeinderat Orpund bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Zonenplanänderung und den Erläuterungsbericht zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 21.08.2026 bis 21.09.2026, in der Gemeindeverwaltung Orpund öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Orpund unter Aktuelles verfügbar.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Orpund schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Der Gemeinderat

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