09.01.2025
Öffentliche Auflage der geringfügigen Änderung der Teil-Überbauungsordnung Gottstatt I (ZPP 13) nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung
Der Gemeinderat von Orpund bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnten Änderungen zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10.01.2025 bis 10.02.2025, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf oder können unter www.orpund.ch eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Es können nur gegen die Änderungen bzw. gegen die bezeichneten Auflagegegenstände Einsprache erhoben werden.
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist an-zugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Orpund, 06. Januar 2025
Der Gemeinderat