Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
Dorfmärit

Öffentliche Auflage

09.01.2025

Öffentliche Auflage der geringfügigen Änderung der Teil-Überbauungsordnung Gottstatt I (ZPP 13) nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung

Der Gemeinderat von Orpund bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnten Änderungen zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10.01.2025 bis 10.02.2025, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf oder können unter www.orpund.ch eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Es können nur gegen die Änderungen bzw. gegen die bezeichneten Auflagegegenstände Einsprache erhoben werden.

In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist an-zugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

Orpund, 06. Januar 2025
Der Gemeinderat

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen