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Dorfmärit

Gesamtmelioration Orpund

29.05.2024

Perimeterauflage

Der Gemeinderat von Orpund legt im Einvernehmen mit der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion des Kantons Bern (ASP) und gestützt auf Artikel 30 bis 33 des Gesetzes über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) vom 16. Juni 1997, sowie Artikel 18 der Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) vom 5. November 1997, in der Zeit vom 30. Mai 2024 bis 28. Juni 2024 in der Gemeindeverwaltung Orpund folgende Akten öffentlich auf:

Einsprachefähig liegen auf:

  • Plan des Beizugsgebietes der vorgesehenen Gesamtmelioration (Perimeterplan) 1:2‘500 vom 26.4.2024
  • Eigentümer- und Flächenverzeichnis Perimeterauflage vom 26.4.2024

zur Mitwirkung liegen auf (nicht einsprachefähig):

  • Vorprojekt mit technischem Bericht, Voruntersuchung zum Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) und Planbeilagen 1:5‘000 vom 24.1.2024

zur Orientierung liegen auf (nicht einsprachefähig):

  • Kantonale Amts- und Fachberichte zum Vorprojekt
  • Interessenabwägung der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion zum kantonalen Mitberichtsverfahren
  • Absichtserklärung der Gemeinde
  • Statuten der Genossenschaft im Entwurf
Hinweise:
  • Gestützt auf Art. 33 Abs.1, VBWG sind zur Einsprache und Beschwerde Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere dingliche berechtigte Personen befugt, die durch das Vorhaben besonders berührt und in schutzwürdigen Interessen betroffen sind.
  • Gestützt auf Art. 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
  • Das VBWG schreibt in Artikel 26 vor, dass rechtliche Änderungen sowie tatsächliche Veränderungen der in die Gesamtmelioration einbezogenen Grundstücke nach der Perimeterauflage nur mit Bewilligung der zuständigen Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion zulässig sind. Sofern die Durchführung der Gesamtmelioration beschlossen wird, wird die ASP die Einschreibung der sich daraus ergebenden Anmerkung im Grundbuch anordnen.


Die Auflageakten können während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Orpund eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Orpund, Gottstattstrasse 12, 2552 Orpund, einzureichen.

Die Gemeindeverwaltung Orpund ist geöffnet:
Montag und Mittwoch: 8.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 14.00 Uhr

Am Mittwoch, 12. Juni 2024, findet um 19.00 Uhr in der Aula der Primarschule I (Schulhausstrasse 15, 2552 Orpund) eine öffentliche Orientierungsversammlung statt.

Im Weiteren stehen Vertreter der Gemeinde, die Projektverfasser, sowie ein Vertreter der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) am Dienstag, 18. Juni 2024, von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr, zur Auskunftserteilung im Saal der Gemeindeverwaltung Orpund zur Verfügung.

Orpund, den 13. Mai 2024

Der Gemeinderat

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