20.06.2024
Wir haben immer wieder Anfragen für Beglaubigungen von Unterschriften. Oft steht auf den auszufüllenden Formularen, dass die betroffenen Personen bei der Gemeinde oder beim Notar vorbeigehen können, um die Unterschrift beglaubigen zu lassen.
Für die Beglaubigung von Unterschriften von Privatpersonen ist im Kanton Bern einzig die Notarin
oder der Notar zuständig. Die bernischen Gemeinden sind dazu nicht berechtigt. In anderen Kantonen liegt die Beglaubigung von Unterschriften teilweise in der Kompetenz der Gemeinden. Verständlicherweise sorgt dies bei unseren Kunden immer wieder für Unverständnis.
Müssen Sie eine Unterschrift beglaubigen lassen, so bitten wir Sie, sich direkt an eine bernische Notarin oder einen bernischen Notar in der Region zu wenden.
Wir sind uns durchaus bewusst, dass es für Sie eine umständliche Angelegenheit ist, hoffen aber
trotzdem auf das nötige Verständnis.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.