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Dorfmärit

Änderungen beim Vollzug der Feuerungskontrollen

03.02.2025

Änderungen beim Vollzug der Feuerungskontrollen bei Anlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt per 31. Juli 2025

Ab dem 31. Juli 2025 ändert sich der Vollzug der Feuerungskontrollen im Kanton Bern. Bisher waren die Gemeinden für die Kontrolle von Heizöl- und Gasfeuerungsanlagen bis 1 Megawatt zuständig, neu müssen die Anlagenbesitzer selbst ein konzessioniertes Unternehmen mit der Messung beauftragen. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE) übernimmt den Vollzug, wertet die Messresultate aus und trifft gegebenenfalls Massnahmen. Gemeinden haben in diesem Bereich keine Aufgaben mehr. Die bestehende Vereinbarung mit dem Feuerungskontrolleur wurde per 31. Juli 2025 aufgelöst und der Gebührentarif für die Feuerungskontrolle auf das selbe Datum aufgehoben. Laufende Verfahren gehen, sofern nicht bereits erstinstanzlich abgeschlossen, ebenfalls an das AUE über. Weitere Informationen sind ab dem 1. August 2025 beim Amt für Umwelt und Energie, www.be.ch/aue verfügbar.

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