Falls Sie sich unter der Woche aus beruflichen oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter/in anmelden.
Wir stellen Ihnen gerne eine Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt zu. Sie können diese online bestellen. Die Gültigkeit der Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt ist normalerweise auf 1 Jahr beschränkt, in speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer jedoch ein Jahr übersteigen.