Alimente
Der Regionale Sozialdienst Orpund ist für die Gemeinden Orpund, Meinisberg, Safnern und Scheuren zuständig. Sie erbringt für diese Gemeinden insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso. Kommt eine unterhaltspflichtige Person ihrer Pflicht zur Zahlung von Alimenten nicht nach, kann man sich beim Sozialdienst der Einwohnergemeinde Orpund melden.
Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf eine Bevorschussung laufender Unterhaltsbeiträge, wenn geschuldete Alimente ausbleiben. Es können nur laufende Unterhaltsbeiträge bevorschusst werden.
Bereits fällig gewordene Forderungen werden nicht nachgezahlt. Für diese Forderungen kann jedoch ein Anspruch auf Inkassohilfe bestehen.
Wenn eine Alimentenbevorschussung oder ein Alimenteninkasso gewünscht wird, nehmen Sie bitte frühzeitig mit dem Sozialdienst Orpund Kontakt auf. Das entsprechende Gesuch wird Ihnen am Schalter ausgehändigt oder auf Anfrage per Mail verschickt.
Die Gesuche sind bei minderjährigen Kindern durch den obhutsberechtigten Elternteil beim Sozialdienst einzureichen. Volljährige Kinder müssen das Gesuch selbst stellen.
Der maximale Betrag der Alimentenbevorschussung beträgt aktuell CHF 1'008.–.
Allgemeine Voraussetzungen
- Die unterhaltsberechtigte Person hat ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in einer der Gemeinden Orpund, Meinisberg, Safnern oder Scheuren,
- Es liegt ein vollstreckbarer und rechtskräftiger Unterhaltstitel vor, zum Beispiel ein Scheidungsurteil oder ein genehmigter Unterhaltsvertrag,
- Die Eltern des Kindes leben getrennt und führen separate Haushalte,
- Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bevorschussung sind erfüllt.
Dem Gesuch für die Alimentenbevorschussung sind insbesondere folgende Unterlagen beizulegen
- vollstreckbarer und rechtskräftiger Unterhaltstitel, zum Beispiel Scheidungsurteil oder Unterhaltsvertrag,
- KJontoauszüge oder andere Belege über die ausbleibenden Alimentenzahlungen,
- Ausbildungsbestätigung, zum Beispiel Lehrvertrag oder Schulbestätigung,
- letzte vollständige und rechtskräftige Steuerveranlagung des obhutsberechtigten Elternteils oder des volljährigen Kindes.
Dem Gesuch für das Alimenteninkasso sind insbesondere folgende Unterlagen beizulegen
- letzte vollständige und rechtskräftige Steuerveranlagung des obhutsberechtigten Elternteils oder des volljährigen Kindes,
- falls der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, verheiratet ist, die letzte vollständige und rechtskräftige Steuerveranlagung des neuen Ehepartners beziehungsweise der neuen Ehepartnerin oder die gemeinsame Steuerveranlagung,
- Kontoauszüge der letzten drei Monate,
- Ausbildungsbestätigung, zum Beispiel Lehrvertrag oder Schulbestätigung,
- allfällige Lohnabrechnungen,
- Angaben zur Haushaltsgrösse.
Anspruchsprüfung der Alimentenbevorschussung
Nach Einreichung des Gesuchs und der erforderlichen Unterlagen prüft der Sozialdienst zunächst die Vermögens- und anschliessend die Einkommensverhältnisse.
Ein Anspruch auf Alimentenbevorschussung besteht nur, wenn das steuerbare Vermögen, das steuerbare Einkommen und die jährlichen Unterhaltsbeiträge die gesetzlich festgelegten Grenzbeträge nicht überschreiten.
Kinderzulagen
Im Rahmen der Alimentenbevorschussung oder des Alimenteninkassos können ausstehende Kinderzulagen zusätzlich geltend gemacht und inkassiert werden. Eine Bevorschussung der Kinderzulagen ist jedoch nicht möglich.