GEMEINDERAT
Mitgliederzahl / Amtsdauer
Der Gemeinderat besteht aus 5 nebenamtlichen Mitgliedern (Milizsystem) und wird von den Stimmberechtigten an der Urne jeweils auf eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. Die Mitglieder können maximal zweimal wiedergewählt werden (Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren). Die Amtszeit der Gemeindepräsidentin / des Gemeindepräsidenten beschränkt sich auf vier volle Amtsdauern (16 Jahre). Die Dauer der Mitwirkung im Gemeinderat wird angerechnet.
Führungsorgan
Der Gemeinderat führt als Exekutive die Gemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Geschäfte. Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften der Gemeinde, des Kantons oder des Bundes anderen Organen zugewiesen sind.
Organigramm / Ressortzuteilung
Jedes Mitglied des Gemeinderats steht einem Ressort vor und präsidiert die ihm zugeteilten Kommissionen von Amtes wegen.
GEMEINDEVERSAMMLUNG
Zusammensetzung / Teilnahmeberechtigung
Die Gemeindeversammlung wird aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. Stimmberechtigt ist jede/r Schweizerbürger/in, der/die das achtzehnte Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in Orpund wohnhaft ist.
Stellung / Aufgabe
Die Gemeindeversammlung bildet die Legislative und ist demzufolge das oberste Organ der Gemeinde. Sie übt die Aufsicht über die Gemeindebehörden und sämtliche Zweige der Gemeindeverwaltung aus. Es finden jährlich mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt.
ACHTUNG: Sommeröffnungszeiten vom 11. Juli 2022 - 12. August 2022
Montag: 08:00 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
Die regulären Öffnungszeiten gelten ab dem 15. August 2022 wieder:
Montag | 08:00-11:30 Uhr | 14:00-17:00 Uhr |
Dienstag | geschlossen | geschlossen |
Mittwoch | 08:00-11:30 Uhr | 14:00-17:00 Uhr |
Donnerstag | geschlossen | 14:00-18:00 Uhr |
Freitag | 08:00-14:00 Uhr durchgehend geöffnet |
Der Regionale Sozialdienst bleibt am Dienstag Nachmittag telefonisch erreichbar.