14.01.2021
Damit künftig gegen unerlaubte Besetzung von Land, welches sich im Eigentum der Einwohnergemeinde Orpund befindet, rechtlich vorgegangen werden kann, wurde das Gemeindepolizeireglement einer Teilrevision unterzogen. Gestützt auf Art. 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung kann innerhalb von 60 Tagen seit Veröffentlichung gegen den Beschluss des Gemeinderats über das Gemeindepolizeireglement das fakultative Referendum ergriffen werden. Der Erlass liegt während der Frist in der Gemeindeverwaltung Orpund öffentlich auf und kann unter www.orpund.ch eingesehen werden.
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Der Regionale Sozialdienst bleibt am Dienstag Nachmittag telefonisch erreichbar.