17.08.2023
Wasserbauplan Orpundbach Orpund
Das nachstehende Bauvorhaben wird gem. Art 23 des Wasserbaugesetzes des Kantons Bern vom 14. Februar 1989 der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vorgelegt. Während der Auflagefrist sind alle eingeladen und berechtigt, schriftlich und begründete Anregungen, Hinweise, aber auch Kritik an die Auflagestelle zuhanden der Gemeinde Orpund zu richten. Einsprache kann nicht im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens, sondern erst anlässlich der Wasserbauplanauflage erhoben werden.
Folgende Bauvorhaben sind in der Gemeinde Orpund vorgesehen:
Revitalisierung Orpundbach (ab Brücke Stöckenmattstrasse bis Einmündungsbereich Nidau-Büren-Kanal).
Auflagestelle Gemeindeverwaltung Orpund
Auflagedauer 28. August bis 01. Oktober 2023
Orpund, 09. August 2023
Gemeinderat Orpund