
Organisationsstruktur
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1. |
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Stimmberechtigte
handelnd als Gemeindeversammlung oder durch Urnenabstimmung |
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2. |
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Gemeinderat
als Exekutivorgan |
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3. |
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Kommissionen
3.1 Kommissionen mit Entscheidbefugnis
3.2 Kommissionen mit (vor)beratender Funktion |
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4. |
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Personal
(das für die Vertretung der Gemeinde befugt ist) |
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5. |
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Rechnungsprüfungsorgan |
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Detailiertes Organigramm
Behördenverzeichnis
Mitgliederzahl, Amtsdauer
Der Gemeinderat besteht aus 5 nebenamtlichen Mitgliedern (Milizsystem) und wird von den Stimmberechtigten an der Urne jeweils auf eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. Die Mitglieder können maximal zweimal wiedergewählt werden (Amtszeitbeschränkung 12 Jahre). Ausnahme: Die Amtszeitbeschränkung der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten ist auf vier volle Amtsdauern (16 Jahre) beschränkt. Die Dauer der Mitwirkung im Gemeinderat wird angerechnet.
Führungsorgan
Der Gemeinderat führt als Exekutive die Gemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Geschäfte.
Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften der Gemeinde, des Kantons oder des Bundes anderen Organen zugewiesen sind.
Organigramm/Ressortzuteilung
Jedes Mitglied des Gemeinderats steht einem Ressort vor und präsidiert die ihm zugeteilten Kommissionen von Amtes wegen.
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